Immediateingabe vom 11. Januar 1799

(aus: Scheibler, C.: "Actenstücke zur Geschichte der Rübenzuckerfabrikation in Deutschland", Berlin 1875, S. 34-35)

"Allerdurchlauchtigster, Grossmächtigster König, Allergnädigster König und Herr! Ich erdreiste mich Ew. Königlichen Majestät in tiefster Unterthänigkeit, eine Abhandlung über die Bereitung des Zuckers, aus der in vielen Provinzen allerhöchst-Dero Staaten, als Viehfutter häufig angebauten Runkel-Rübe, nebst den dazu gehörigen Belägen und Proben des Runkel-Rüben-Zuckers, zufassen zu legen.
In dieser Abhandlung habe ich alles, was zur Sache gehört, in möglichster Kürze auseinandergesetzt, die Richtigkeit aller darinn vorgetragenen Sätze, auf welchen ich meine Behauptungen und Schlußfolgen gebaut, habe ich durch beygebrachte unparteyische, auf selbst Erfahrungen gegründete Urtheile und Gutachten, solcher Männer gegründet deren Charakter und Sach-Kenntnisse, an der Richtigkeit ihrer Zeugnisse nicht zweifeln läßt.
Nach den ganz richtigen in meiner Abhandlung gemachten Berechnungen und Vorschlägen, kann ohne allen Nachtheil für den Kornhau, oder irgend einer linderen branche, durch die Gewinnung des Zuckern aus den Runkel-Rüben, wenn zu deren Anbau eine im ganzen, und gegen die großen Vortheile die sie gewährt, gewiss sehr unbedeutende Etendue von 8264 quadrat Morgen oder 1/3 quadrat Meile und 1070 quadrat Morgen angewendet wird. u.

a. Eine jährliche grosse Summe, welche bei den jetzigen und zu Kriegszeiten wohl immer sehr hohen indianischen Zuckerpreis, sich auf 4,166,666 Thaler beläuft im Lande bleiben, da solche jetzt jährlich für dieses Bedürfnis aus dem Lande gehet.
b. Wird nach meinen Vorschlägen den Königl. Cassen außer der jetzt, durch die Accise welche auf den indianischen Rohzucker haftet, und 360,000 Thaler beträgt, noch ein vermehrtes Königliches Einkommen von 104,166 Thaler verschafft.
c. Gewinnt das Publicum dabei im ganzen, jährlich l,041,666 Thaler.
d. Wird durch die Fabrication des Runkel-Rüben-Zuckers, ein neuer Erwerbszweig entstehen, der vielen Menschen Unterhalt geben wird, wodurch Population und Staatseinkünfte vermehrt werden.
Ich schmeichle mich, durch diese wichtige Entdeckung, mir um die Preußischen Staaten ein gewiss nicht un-bedeutendes Verdienst erworben zu haben, und von Ew. Königlichen Majestät welche Allerhöchst-Dero Huld und Gnade diejenigen angedeihen lassen, welche durch ihre Arbeiten sich gemeinnützig machen, darf ich mich mit Recht eine Belohnung versprechen, und bitte Aller höchst-Dieselben allerunterthänigst, mir als eine solche, das Privilegium exclusivum auf zehn Jahre zu dieser einländischen Zucker-Fabrication, auf welches ich als Erfinder Ansprüche habe, allergnädigst zu bewilligen, und ich mich durch die Schenkung eines Guthes von hinreichendem Umfang, dessen Boden sich zu diesem Rübenbau qualificirt, im stände zu setzen, diese Entreprise auszuführen, zu welcher ich schon den Beitritt von Capitalisten habe, die ich von der Solididaet der Sache überzeugt, so dass ich zur Ausführung weder auf Geldvorschüsse, noch irgend einer anderweitigen Unterstützung Ansprüche zu machen brauche.
Bei den grossen Gewinnst, den der Staat von dieser Entdeckung hat, der sich auch in der Folge noch erweitern lässt, darf ich mich Ew. Königlichen Gerechtigkeitsliebe und allerhöchster Gnade versprechen, dass Allerhöchst-Dieselben, mir durch Gewährung meiner allerunterthänigsten Bitte, die Früchte einer so glücklich ausgefallenen, fünfzehn Jahre mit vielen Fleiss und Kosten fortgesetzten Arbeit werden gemessen lassen.
Weil ein ganzes Jahr verlohren gehen würde, wenn nicht schon zu Anfang dieses Frühjahrs der Runkel-Rüben Bau von mir nach meiner Methode, betrieben würde, so bitte ich Ew. Königliche Majestät, allerunterthänigst, die allerhöchste Gnade zu haben, mir durch baldige allergnädigste Gewährung, meiner Submissesten Bitte, im stände zu setzen, noch in diesem Frühjahr den Runkel-Rüben Bau zu betreiben, und alles was zur Sache gehört arrangiren zu können.
In der gewissen Zuversicht, dass Ew. Königliche Majestät, den Erfinder einer für Allerhöchst-Dero Staaten, so sehr wichtigen Sache, mit der Erhörung seines nicht unbilligen, unterthänigsten Gesuchs, zu begnadigen geruhen werden, ersterbe ich im allertiefsten Respect.
Ew. Königlichen Majestät allerunterthänigster Knecht (gez.) Achard Berlin, den 11. Januar"